[4.8.2015] Der so genannte GeoBusiness Code of Conduct (CoC) ist offiziell anerkannt. Damit steht Unternehmen eine bundesweit datenschutzrechtlich anerkannte Selbstverpflichtungserklärung für den Umgang mit personenbezogenen Geodaten zur Verfügung.
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, hat jetzt den GeoBusiness Code of Conduct (CoC) offiziell anerkannt. In dem Regelwerk hat die Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW-Kommission) die Bestimmungen der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder bundesweit einheitlich zusammengefasst. Das soll Unternehmen eine praktikable und rechtssichere Handhabung der Datenschutzregeln bei der Nutzung personenbezogener Geodaten ermöglichen (
wir berichteten). Alexander Dix: „Mit dem GeoBusiness CoC ist für einen wichtigen Wirtschaftszweig ein angemessener Ausgleich zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit gefunden worden, der dem Bundesdatenschutzgesetz entspricht.“ Brigitte Zypries, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, ergänzt: „Ich freue mich, dass wir mit dem GeoBusiness Code of Conduct nun eine bundesweit datenschutzrechtlich anerkannte Selbstverpflichtungserklärung für den Umgang mit personenbezogenen Geodaten in der Wirtschaft haben. Unternehmen können über das zugehörige Online-Zertifizierungsportal mit wenigen Klicks ihren datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten gegenüber öffentlichen Stellen und Datenanbietern nachweisen. Das erleichtert gerade für kleine und mittelständische Unternehmen den Bezug und die Nutzung von Geodaten und stärkt die Anwendung der Datenschutzgesetze. Das ist ein positives Signal für die Wirtschaft.“
(ve)
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