[19.5.2017] Einen Leitfaden zur Basis-Absicherung nach IT-Grundschutz hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgelegt. Er informiert beispielsweise kleinere Kommunen über den Aufbau eines Informations-Sicherheits-Management-Systems.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat jetzt einen neuen Leitfaden zur IT-Grundschutzvorgehensweise „Basis-Absicherung“ vorgestellt. „In drei Schritten zur Informationssicherheit“ ist der Untertitel des Leitfadens, der sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie kleinere Behörden richtet. Er liefert laut BSI einen kompakten und übersichtlichen Einstieg zum Aufbau eines Informations-Sicherheits-Management-Systems (ISMS) und basiert auf dem BSI-Standard 200-2 zur IT-Grundschutz-Methodik. Auch erläutere er elementare Schritte zur Überprüfung und Steigerung des Informationssicherheitsniveaus. „Der neue Leitfaden ist der ideale Einstieg für unsere Institutionen, die sich mit grundlegenden Fragen der Informationssicherheit befassen wollen“, erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm. „Unser Anspruch als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde ist, erfolgreich Informationssicherheit zu gestalten. Dazu gehört auch, die Anwender in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft nicht allein zu lassen, sondern ihnen praktikable Handlungsempfehlungen zur Verfügung zu stellen. Mit diesen können sie dann ein Mindestmaß an Informationssicherheit auf Basis des modernisierten IT-Grundschutzes über alle Geschäftsprozesse und Fachverfahren hinweg umsetzen.“ Der neue Leitfaden kann über die BSI-Website heruntergeladen werden. Anwender ruft das BSI dazu auf, Anregungen und Hinweise zum Leitfaden abzugeben.
(ve)
Hier wird der Leitfaden zum Download angeboten (Deep Link)
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