[8.3.2018] Den ersten Tätigkeitsbericht mit Blick auf das Informationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vorgelegt. Der Bericht enthält unter anderem Ratschläge an öffentliche Stellen für die Umsetzung.
Der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Stefan Brink, hat jetzt seinen ersten Tätigkeitsbericht mit Blick auf das Informationsfreiheitsgesetz (
wir berichteten) vorgestellt. Seit Januar 2016 erleichtert es laut dem Virtuellen Datenschutzbüro den Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen. Der Bericht umfasst fünf Kapitel, in denen sich nicht nur Ratschläge an die Bürger finden, sondern auch Hinweise an öffentliche Stellen, wie sie sinnvoll mit Informationsersuchen umgehen können. Dabei werden Fälle aus der Praxis präsentiert. „Informationszugang ist ein Stück Freiheit“, sagt LfDI Brink. „Mit diesem neuen Bürgerrecht können wir uns intensiver und besser informiert an politischen Entscheidungen beteiligen, wir können das Wissen und die Fachkunde unserer Verwaltungen für uns erschließen und nutzen und letztlich auch unsere Verwaltung besser kontrollieren. Mit der Informationsfreiheit lassen sich – kurz gesagt – die Datenschätze unserer Verwaltungen heben.“ Brink sehe es als seine Hauptaufgabe an, sowohl den Bürgern als auch den öffentlichen Stellen die in diesem Bereich notwendige Orientierung zu geben. „Diese Aufgabe ist keine leichte, denn gerade in den Behörden des Landes gilt es Befürchtungen zu begegnen, die Idee der Informationsfreiheit könnte die staatlichen und kommunalen Verwaltungen überfordern“, erläutert der LfDI. „Dafür zu sorgen, dass dies nicht geschieht, also unsere Behörden gut auf das neue Recht vorzubereiten, damit unsere Bürgerinnen und Bürger möglichst umfangreich vom neuen Bürgerrecht auf Informationszugang Gebrauch machen, ist Aufgabe des Landesbeauftragten. Deshalb stehen aktuell Schulungsangebote für öffentliche Stellen zum Landesinformationsfreiheitsgesetz – neben der Bearbeitung von Eingaben und Beratungsanfragen – im Mittelpunkt unserer Arbeit.“
(ve)
Erster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in Baden-Württemberg (Deep Link)
http://www.datenschutz.de
Stichwörter:
Open Government,
Baden-Württemberg,
Informationsfreiheitsgesetz,
Bürgerbeteiligung