[22.6.2018] Mit den von der Bundesnetzagentur festgelegten Mindestanforderungen an alternative Identifizierungsmethoden für qualifizierte Vertrauensdienste soll die Verfahrensauswahl für medienbruchfreie Online-Dienste ausgeweitet werden.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt die Mindestanforderungen an alternative Identifizierungsmethoden für qualifizierte Vertrauensdienste festgelegt. Die Bundesbehörde hat die Anforderungen laut eigenen Angaben mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erarbeitet. Festgelegt worden sei eine ergänzende Methode, welche die Unternehmen einsetzen dürfen, um ihre Kunden für qualifizierte Vertrauensdienste zu identifizieren. Konkret werde die Identifizierung per Videoübertragung unter Einhaltung bestimmter Maßgaben zunächst bis Ende 2020 als zulässige Methode festgelegt. Anbietern steht damit laut BNetzA eine größere Auswahl an Verfahren zur Verfügung, um Online-Dienste medienbruchfrei anbieten zu können. Weitere Identifizierungsmethoden könnten in Zukunft folgen. Wie die BNetzA weiter berichtet, hat sie auf Basis der Festlegung das Unternehmen Deutsche Post als qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter für die Erstellung fernausgelöster Signaturen zugelassen. Verbraucher können sich demnach beispielsweise von Zuhause aus online mit Smartphone oder Laptop identifizieren lassen und direkt im Anschluss einen Versicherungsvertrag elektronisch unterzeichnen.
(ve)
http://www.bundesnetzagentur.de/identverfahren
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