[27.7.2018] Als deutschlandweiter Vorreiter setzt die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) seit dem Jahr 2008 den vorausgefüllten Meldeschein (VAMS) ein. Mittlerweile ist sein Einsatz gesetzlich vorgeschrieben.
Für Zuzüge müssen die Meldedaten mit dem vorausgefüllten Meldeschein (VAMS) bereitgestellt werden. So ist es seit dem 1. Mai 2018 gesetzlich vorgeschrieben. In OK.EWO, dem Einwohnerfachverfahren der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), wird der VAMS bereits seit zehn Jahren eingesetzt. Wie der kommunale IT-Dienstleister berichtet, startete er mit seinen Kunden bereits im Jahr 2008 als deutschlandweiter Vorreiter den Einsatz. Das Interesse sei von Beginn an sehr groß gewesen und habe dazu geführt, dass der VAMS auch bei länderübergreifenden Umzügen eingesetzt wurde. In der Folge griffen andere Bundesländer die Idee auf und schließlich habe der VAMS Aufnahme in das Bundesmeldegesetz gefunden. Der Zuzug an einen neuen Wohnort zählt zu den häufigsten Geschäftsvorfällen in Meldeämtern. Der VAMS trage dazu bei, den Parteienverkehr im Meldeamt wesentlich zu erleichtern und zu beschleunigen sowie die Qualität der Meldedaten zu erhöhen. Bei einem Zuzug werden die in der Wegzugsgemeinde gespeicherten Meldedaten des Bürgers elektronisch in den Anmeldevorgang der Zuzugsgemeinde übernommen. Eine aufwendige manuelle und damit fehleranfällige Erfassung entfalle. Der VAMS in OK.EWO ist laut AKDB ein Beispiel für gelebtes E-Government im kommunalen Bereich: Im Jahr 2017 sei er bei über 742.000 Anmeldungen und damit bei einem Großteil aller Zuzüge in Bayern zum Einsatz gekommen.
(ve)
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