[19.9.2018] Die ersten Bausteine des Standard-Datenschutzmodells (SDM) stehen ab sofort zur Erprobung bereit.
Mit dem Standard-Datenschutzmodell (SDM) wird eine Methode bereitgestellt, mit der Verantwortliche und Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung, Datenschutzberatung und Prüfung von Datenverarbeitungen beurteilen können, ob personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet werden.
Wie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mitteilt, wird im Handbuch zur Methodik des Standard-Datenschutzmodells auf einen Katalog mit technischen und organisatorischen Referenzmaßnahmen hingewiesen. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat im April 2018 beschlossen, dass der in einzelne Bausteine gegliederte Katalog sukzessive zunächst von einzelnen Aufsichtsbehörden veröffentlicht und zum Test durch Anwender freigegeben werden soll. Jetzt stehen die ersten Bausteine zur Verfügung.
Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, sagt dazu: „Bisher arbeiten schon viele Anwender im Bereich der IT-Sicherheit mit den Grundschutzkatalogen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, die über die letzten Jahrzehnte erstellt und verfeinert wurden. Für das Standard-Datenschutzmodell läuft das Arbeiten mit den datenschutzspezifischen Bausteinen nun an. Wir brauchen das Feedback aus der Praxis: Wie verständlich sind die Bausteine? Decken sie die meisten Konstellationen ab? Was fehlt? Diese Informationen wollen wir in der nächsten Version berücksichtigen.“
(ba)
http://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/datenschutzmodellhttp://www.datenschutzkonferenz-online.dehttp://www.datenschutzzentrum.de
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