[6.12.2019] Die Parkgebühren einfach über das Smartphone bezahlen – das ist jetzt in Duisburg möglich. Die Stadt kooperiert dafür mit der Initiative smartparking, welche die Zusammenarbeit mit verschiedenen App-Anbietern ermöglicht.
In Duisburg können Autofahrer Parkgebühren ab sofort auch über ihr Smartphone bezahlen. Wie die nordrhein-westfälische Stadt mitteilt, kooperiert sie dafür mit smartparking, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung. smartparking verbinde bereits in über 100 Kommunen in Deutschland und Österreich Parkplatzsuchende mit App-Anbietern, die das Bezahlen per Handy ermöglichen.
„Mit smartparking setzen wir einen weiteren Aspekt des Masterplans Digitales Duisburg um und schaffen so ein bequemes, flexibles und digitales Angebot für Bürger und Besucher“, sagt Oberbürgermeister Sören Link. Stadtdirektor Martin Murrack lobt das Projekt auch für die schnelle gemeinschaftliche Durchführung durch die Fachbereiche der Verwaltung und die Wirtschaftsbetriebe Duisburg: „Der Erfolg dieses Projekts zeigt uns, dass die Zusammenarbeit zwischen Partnern und Verwaltungsbereichen zur Verwirklichung der Smart-City-Ziele (
wir berichteten) gut funktioniert und wir alle an einem Strang ziehen.“
Als Apps stünden zum Start des Angebots EasyPark, ParkNow, Park & Joy, moBiLET, Yellowbrick/flowbird, paybyphone und Parkster zur Auswahl. Die Parkscheinautomaten bleiben parallel zum neuen Angebot auch weiterhin in Betrieb, heißt es vonseiten der Stadt. An ihnen finden sich Informationen zu den neuen Dienstleistern und Anleitungen für die Bezahlung über das Smartphone.
Duisburg weist darauf hin, dass sich sowohl Preise als auch Verbreitung und Funktionsweise der Apps unterscheiden können. Der Parkvorgang lasse sich je nach Anbieter per App, Anruf oder SMS starten und die Parkzeit frei nach Bedarf stoppen oder verlängern. Überzahlung oder Strafgebühren wegen abgelaufener Tickets sollen so vermieden werden. Für diesen Service fügen die App-Anbieter unterschiedliche Zuschläge zur kommunalen Parkgebühr hinzu. Ob für ein Fahrzeug ein digitales Ticket gelöst worden ist, erkennen Mitarbeiter des Ordnungsamts, indem sie das Kennzeichen mit einem zentralen Online-System abgleichen.
(co)
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