i-Kfz 3:
Echtes E-Government


[16.4.2020] i-Kfz Stufe 3 war für IT-Dienstleister mit großem Entwicklungsaufwand verbunden. Der Aufwand hat sich gelohnt: Bei ekom21 haben sich die Fallzahlen verdoppelt.

i-Kfz vereinfacht Zulassung. Mit dem Projekt der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) digitalisiert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) seit 2015 schrittweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Die Zulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen und dadurch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu entlasten – das sind die ausgemachten Ziele des Projektes i-Kfz. Mithilfe der Digitalisierung werden wege- und zeitintensive Behördengänge eingespart.
Mit der i-Kfz Stufe 1 etwa ist es bereits seit 2015 möglich, Fahrzeuge über dezentrale Online-Portale, wie dem von ekom21, abzumelden. Auch Wiederzulassungen auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk können mit der 2. Stufe seit Oktober 2017 über das Internet abgewickelt werden. Die neue Stufe setzt weitere Instrumente der Digitalisierung um: Die Abmeldung kann nun komplett online durchgeführt und der Bescheid über die Außerbetriebsetzung direkt heruntergeladen werden.

Enge Abstimmung mit Kunden

Bei der Wiederzulassung sind nun alle Varianten möglich, also auch die Zulassung auf einen anderen Halter mit einem anderen Kennzeichen. Ermöglicht wird jetzt auch die Umschreibung – bei Adressänderung oder Kennzeichenmitnahme, sogar vollautomatisiert. Die Neuzulassung ist mit Stufe 3 nun teil-automatisiert möglich, der Antrag wird noch in der Zulassungsbehörde geprüft.
Auch mit den in den Behörden eingesetzten Fachverfahren wie beispielsweise VOIS|KFZ kommunizieren die Online-Portale, sodass auch Anträge, die aus einem Portal über das Kraftfahrt-Bundesamt an das Fachverfahren gehen, verarbeitet werden. Für ekom21 war die Einführung der dritten Stufe von i-Kfz mit erheblichem Entwicklungs- und Testaufwand verbunden – stets in enger Abstimmung mit den ekom21-Kunden. Besonders aufwendig sind auch die für jede Stufe vorgeschriebenen Penetrationstests. Die Vorgaben vom Kraftfahrt-Bundesamt, die sich auch auf das jeweilige Fachverfahren erstrecken, sind für die Portalbetreiber enorm hoch.

Fehlende eID als Haupthinderungsgrund

Trotz des Aufwands, enger Termine sowie neuer Anforderungen ging die erweiterte Version von kfz21, oder VIATO/Z, wie das Verfahren außerhalb Hessens heißt, pünktlich am 1. Oktober 2019 in den Echtbetrieb und sorgt seitdem bei den der ekom21 angeschlossenen Zulassungsstellen für echtes E-Government. Seit Oktober haben sich bei ekom21 die Fallzahlen im Bereich von i-Kfz verdoppelt. Und die bundesweit erste Online-Neuzulassung erfolgte ebenfalls über das ekom21-Portal – und zwar in Berlin.
Trotz dieser ersten und schönen Erfolge muss aber festgestellt werden, dass der Haupthinderungsgrund für eine stärkere Nutzung immer noch das Fehlen vom elektronischen Identitätsnachweis (eID) im neuen Personalausweis ist. Zu viele Bürgerinnen und Bürger haben sich die eID-Funktion in ihren Ausweisen nicht freischalten lassen und können somit die Funktionalitäten von i-Kfz nicht nutzen. Bedauerlich, denn mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung steht den Autobesitzern eine echte E-Government-Lösung zur Verfügung.

Stefan Thomas ist Pressesprecher von ekom21 – KGRZ Hessen.

https://www.ekom21.de
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe April 2020 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren. (Deep Link)

Stichwörter: Fachverfahren, ekom21, Kfz-Wesen, i-Kfz

Bildquelle: WSF./stock.adobe.com

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