[17.9.2020] IT-Dienstleister ekom21 hat mit Hessens Innenminister und der Digitalministerin eine Vereinbarung zur Digitalisierungsberatung für Kommunen unterzeichnet. Damit will das Land Kommunen in der OZG-Umsetzung unterstützen.
Hessens Kommunen können sich ab sofort zur Verwaltungsdigitalisierung beraten lassen. Eine entsprechende Vereinbarung mit IT-Dienstleister ekom21 haben jetzt Innenminister Peter Beuth und Digitalministerin Kristina Sinemus unterzeichnet. Wie ekom21 und das hessische Ministerium des Innern und für Sport in einer gemeinsamen Presseerklärung bekanntgeben, ist das umfassende Konzept zur Digitalisierungsberatung im ersten Halbjahr 2020 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe erarbeitet und beschlossen worden. Zur Arbeitsgruppe gehören demnach Vertreter des Innen- und des Digitalministeriums, der drei kommunalen Spitzenverbände, von ekom21 sowie Digitalisierungs-Experten aus den hessischen Kommunalverwaltungen. Um die individuellen Ausgangssituationen und unterschiedlichen Vorgehensweisen der einzelnen Kommunen zu berücksichtigen, umfasst das Konzept vier unterschiedliche Module, die aufeinander abgestimmt sind und von den Kommunen für ihren jeweiligen Beratungsbedarf ausgewählt werden können. Jede Kommune kann eine Beratung aus dem Bereich Onlinezugangsgesetz (OZG) und eine weitere aus dem Bereich der Verwaltungsdigitalisierung in Anspruch nehmen. Das Angebot sei kostenfrei.
Ein erheblicher Teil der nach dem OZG zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen muss bis 2022 durch Städte, Gemeinden und Landkreise angeboten werden. „Durch die Nutzung des Angebots können die Kommunen die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in ihrer Kommune auf den Prüfstand stellen“, so Digitalministerin Kristina Sinemus. Bei der Beratung können die Kommunen ihren Digitalisierungsstand prüfen und Digitalmaßnahmen planen. Dies stelle eine Beratungsgrundlage für weitere digitale Maßnahmen in Städten und Gemeinden dar.
(sib)
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