Riedstadt:
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[1.6.2021] In Riedstadt können Anhörungen zu einer Ordnungswidrigkeit jetzt online ausgefüllt und abgeschickt werden. Auch können Verwarngelder online bezahlt werden.

Natascha Schwarz, Sachbearbeiterin der Stadtverwaltung Riedstadt, präsentiert die Startseite für eine Online-Anhörung. Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger im hessischen Riedstadt Anhörungen bei einer Ordnungswidrigkeit wie Falschparken oder zu schnelles Fahren online ausfüllen und abschicken. Auch Verwarngelder können sie von nun an online bezahlen.
„Wir haben PayPal freigeschaltet, weitere Bezahlverfahren wie Sofortüberweisungen oder Kreditkarte werden noch folgen“, erläutert Oliver Görlich, Leiter der Fachgruppe IT-Service und E-Government.
Wie die Stadt mitteilt, hat der kommunale IT-Dienstleister ekom21 die owi21-Online-Anhörung entwickelt. Die hessische Kommune verschicke von nun an Schreiben, auf denen sich ein QR-Code sowie als Alternative Zugangsdaten befinden. Mit diesen gehe es direkt zur Online-Anhörung. Dort sei es möglich, den Fahrer oder die Fahrerin zu benennen, sich zum Tatvorwurf zu äußern und Dokumente beizufügen.
Ein Vorteil ist laut Natascha Schwarz, Sachbearbeiterin der Stadtverwaltung Riedstadt, dass Bürgerinnen und Bürger Fahrerfotos bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der gleichen Qualität sehen wie die Sachbearbeiterin. „Natürlich werden aber auch hier die Rechte schutzwürdiger Dritter gewahrt, Beifahrerinnen und Beifahrer werden nicht gezeigt“, so Schwarz.
Weitere Schritte zum digitalen Rathaus sollen in Riedstadt folgen, kündigt Görlich an. Demnächst starte OLAV – Online Anträge und Vorgänge, womit es möglich sei, diverse Serviceleistungen des Einwohnermelde- und Passwesens wie etwa die Beantragung von Führungszeugnissen online abzurufen. (th)

https://www.riedstadt.de
https://www.ekom21.de

Stichwörter: Fachverfahren, ekom21, Riedstadt, Bürgerservice

Bildquelle: Stadtverwaltung Riedstadt

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