[18.6.2021] Das Bundesdatenschutzgesetz ist 45 Jahre alt geworden. Seine aktuelle, die dritte Fassung ist von 2017. Derzeit wird das Gesetz für weitere Anpassungen evaluiert. Indes wurde die Website des BfDI vollständig überarbeitet und ergänzt.
Vor 45 Jahren, am 10. Juni 1976, beschloss der Bundestag das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), um die Bürger vor dem Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten zu schützen. An soziale Netzwerke, Staatstrojaner und biometrische Videoüberwachung war damals noch nicht zu denken – dennoch habe sich am Grundgedanken des BDSG nichts geändert, erklärt jetzt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber. Im Jahr 2017 wurde die inzwischen dritte Fassung des BDSG beschlossen, um das Gesetz mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu harmonisieren. Aktuell findet eine planmäßige Evaluierung des Gesetzes statt, um weitere Anpassungen vorzunehmen.
Pünktlich zum Jubiläum hat der BfDI auch seinen Web-Auftritt vollständig überarbeitet. Ein neues Design soll Bürgern einen besseren Zugriff auf die verfügbaren Informationen ermöglichen. Und auch hunderte Artikel wurden neu geordnet, überarbeitet und so umgeschrieben, dass ganz verschiedene Zielgruppen erreicht werden. Es gehöre zur Transparenz, dass alle, die auf der Homepage nach Informationen suchen, sie leicht finden können, erklärte Ulrich Kelber. Neben den Informationen sollen Bürger sowie Pressevertreter mithilfe des Kontaktfinders schneller den richtigen Kontaktweg oder eine Ansprechperson finden können. Zudem aktiviert der BfDI ein neues Datenschutzforum, das sich vor allem an behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte sowie weitere Experten richtet und den praktischen Austausch ermöglichen will.
(sib)
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Bildquelle: Bundesregierung/Kugler