Niedersachsen:
Online-Antrag für Hilfe zur Pflege pilotiert


[27.7.2022] Pflegebedürftige Menschen können unter bestimmten Bedingungen Hilfe zur Pflege beantragen. In Niedersachsen wird diese OZG-Leistung nun in einigen Kommunen pilotiert. Nach Abschluss der Pilotphase soll der Antrag als EfA-Leistung auch anderen Bundesländern zur Verfügung stehen.

In einigen niedersächsischen Kommunen können pflegebedürftige Menschen oder ihre Bevollmächtigten den Antrag auf Hilfe zur Pflege ab sofort auch online stellen. An dem Pilotprojekt nehmen die Landeshauptstadt Hannover, die Stadt Oldenburg und der Landkreis Nienburg/Weser teil. Das berichtet das Bundesministerium des Inneren (BMI) auf seiner OZG-Informationsseite. Die Leistung richte sich an pflegebedürftige Personen, deren Pflegeleistungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung und eigenes Einkommen oder Vermögen nicht oder nur teilweise gedeckt werden können. Die Hilfe zur Pflege ist mit bundesweit über 400.000 Empfängerinnen und Empfängern im Jahr 2020 eine der wichtigsten Sozialleistungen in Deutschland.
Bei der Antragsentwicklung sei großer Wert auf die Berücksichtigung von Aspekten der Barrierefreiheit und der Nutzerfreundlichkeit gelegt worden. Zudem sei darauf geachtet worden, dass die Leistung auch von einer betreuenden oder bevollmächtigten Person im Auftrag ausgeführt werden kann. Damit entspricht das neue digitale Leistungsangebot den Bedürfnissen der Leistungsempfänger. Nach erfolgreichem Pilotbetrieb soll der Online-Antrag nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) von allen Bundesländern übernommen werden können.
Entwickelt wurde der nutzerorientierte Ansatz laut BMI mithilfe von Design-Thinking-Methoden. Dabei arbeiten interdisziplinäre Teams in Digitalisierungslaboren zusammen und setzen sich auch mit den Lebenslagen der Antragsteller auseinander. Auch der Antrag auf Hilfe zur Pflege basiere teilweise auf den Ergebnissen vergangener Digitalisierungslabore. Um die Entwicklung effizient voranzubringen, wurden im OZG-Themenfeld Gesundheit bestimmte Antragselemente gemeinsam mit Nutzern einmalig konzipiert; anschließend konnten sie für verschiedene Leistungen wiederverwendet werden.
Das Themenfeld Gesundheit deckt insgesamt rund 60 verschiedene Leistungen ab, die sich auf die Lebenslagen Gesundheitsvorsorge, Behinderung, Pflege, Krankheit und Tod verteilen. Der nutzerfreundliche Umgang mit sensiblen Daten, emotionalen Lebenslagen und barrierefreie Antragsprozesse stehen dabei an erster Stelle, so das BMI. Daher werde in diesem Themenfeld besonders auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Fachleuten, IT-Dienstleistern und Nutzern geachtet. Aufgrund der großen Bandbreite der Leistungen sind neben Behörden aller Ebenen auch zahlreiche Sozialversicherungs- und andere Träger an der Umsetzung beteiligt. (sib)

https://www.onlinezugangsgesetz.de

Stichwörter: Fachverfahren, Niedersachsen, OZG, Gesundheitswesen



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