Niedersachsen:
Antrag für Schwerbehindertenausweise


[25.8.2022] Das Land Niedersachsen hat im Rahmen der OZG-Umsetzung die Antragstellung von Schwerbehindertenausweisen und zwei weitere, damit verbundene Leistungen digitalisiert. Die Nachnutzung im Sinne des EfA-Prinzips ist vorgesehen, erste Informationsveranstaltungen dazu fanden bereits statt.

In Niedersachsen können Menschen mit Behinderungen – sowie deren Betreuer oder gesetzliche Vertreter – Leistungen rund um den Schwerbehindertenausweis auch online beantragen. Darauf weist jetzt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf seiner OZG-Informationsseite hin. Das Land, das die Federführung für das OZG-Themenfeld Gesundheit inne hat, habe diese Online-Anträge entwickelt.
Insgesamt drei neue Online-Antragsstrecken habe das niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie konzipiert. Digitalisiert wurden der Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennung von Merkzeichen, der Antrag auf Ausstellung eines so genannten Beiblattes (ein Zusatzdokument für die unentgeltliche Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder den Anspruch auf ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer) und der Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.

Schnittstellen auch für Sozialverbände

In Niedersachsen fließt der Antrag über eine Schnittstelle direkt in das dahinterliegende Fachverfahren, sodass eine durchgängig digitale, medienbruchfreie Bearbeitung möglich ist. In Zusammenarbeit mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) wurde eine Schnittstelle zur Datenübernahme eingerichtet, die auch andere Sozialverbände nutzen können. Sie erleichtert es den Sozialverbänden, Menschen mit Behinderungen beim Antragstellen zu unterstützen.
Weil die Zielgruppe dieser Anträge besondere Anforderungen und sehr heterogene Beeinträchtigungen hat, spielten Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle. So sind die Online-Anträge mobil-optimiert. Notwendige Dokumente wie die Schweigepflichtentbindung beim Antrag auf Feststellung einer Behinderung können einfach digital eingereicht werden. Eine volldigitalisierte Schweigepflichtentbindung mithilfe des elektronischen Personalausweises soll folgen.
Die Online-Anträge sind Einer-für-Alle-Leistungen. Informationsveranstaltungen mit interessierten Ländern haben bereits stattgefunden, weitere Treffen sind in Planung. Interessierte sind aufgefordert, sich unter der E-Mail-Adresse gesundheit-digital@it.niedersachsen.de zu melden. (sib)

https://www.onlinezugangsgesetz.de

Stichwörter: Fachverfahren, Niedersachsen, OZG, EfA



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