[3.5.2023] Hessens Landeshauptstadt Wiesbaden pilotiert den digitalen Führerscheinantrag und -umtausch. Die Lösung konnte erfolgreich getestet werden, Probleme ergeben sich allerdings auf der Anwenderseite – nämlich dann, wenn die eID des Personalausweises genutzt werden muss.
Federführend für andere Länder verantwortet Hessen die Digitalisierung des Führerscheinantrags und -umtauschs. Der Praxistest wurde in Wiesbaden absolviert. Nun ist die Lösung nach Angaben der Landeshauptstadt bereit für den bundesweiten Roll-out. Vor Ort ein Bild über die Pilotierung haben sich die Staatssekretäre Markus Richter, Stefan Schnorr, Patrick Burghardt und Jens Deutschendorf gemacht. Empfangen wurden sie von Wiesbadens Digitaldezernentin Christiane Hinninger, die gemeinsam mit beteiligten Kolleginnen und Kollegen die digitale Lösung für den Umtausch und Antrag auf Ersterstellung präsentierte. Auch über Probleme bei der Umsetzung wurde gesprochen.
Die Digitalisierung der Führerscheinanträge soll bei den Antragstellenden ebenso wie bei den Sachbearbeitenden für große Entlastung sorgen – und das zur rechten Zeit. Denn unter anderem durch den seitens der Europäischen Union zur Pflicht gemachten Umtausch steigen die Antragszahlen deutlich. Waren es im Jahr 2020 noch 1.100 Umtauschanträge, habe sich die Zahl der Anträge im Jahr 2021 fast verdreifacht (3.181) und im Jahr 2022 gegenüber 2020 versechsfacht (6.493). Von den 2.470 seit Anfang des Jahres 2023 gestellten Anträgen wurden nach Angaben der Stadt Wiesbaden 207 online beantragt.
Stolperstein eID
Der Antrag auf erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis kann seit April 2022 online gestellt werden. Von den 3.386 Neuanträgen im Jahr 2022 sind laut Wiesbaden aber nur 47 online gestellt worden. In den ersten drei Monaten des Jahres 2023 waren es dann immerhin 94 von 897 Anträgen. Hinderlich sei hier die Identifikation mit der eID, die in fast allen Online-Verfahren im Führerscheinbereich – außer beim Umtausch – notwendig ist. Denn die eID sei noch immer nicht hinreichend bekannt, viele Bürgerinnen und Bürger haben sie nicht aktiviert. Ist sie aktiviert, kann sie trotzdem nicht immer genutzt werden. Oft verwechseln die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise die Transport-PIN mit der eigentlichen PIN und wissen nicht, wie sie eine PIN einrichten können. Auch gehen laut Wiesbaden viele davon aus, dass Verfahren, in denen die eID genutzt wird, nicht sicher sind. Weitere Hindernisse ergeben sich beispielsweise, wenn im Geburtsort ein ş steht. Der Antrag lässt sich dann im Internet nicht bearbeiten. Abgeändert werden können die Daten aber auch nicht, da sie direkt aus der eID ausgelesen werden und nicht zu bearbeiten sind.
Prinzipiell volldigital
Beim Online-Führerscheinantrag handelt es sich um eine volldigitale Lösung, heißt es in der Wiesbadener Meldung des Weiteren. Eine Schnittstelle ermögliche die direkte Einbindung der digitalen Anträge in das Fachverfahren. Durch die automatische Übertragung der Antragsdaten werde die Sachbearbeitung entlastet. Beim Führerscheinumtausch ist dennoch ein Gang zum Amt notwendig, da der alte Führerschein ungültig gemacht werden muss. Abhilfe könnte laut Wiesbaden die direkte Versendung des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei leisten. Sobald der neue Führerschein vorliegt, würde der alte seine Gültigkeit verlieren. Dem stehe aber derzeit EU-Gesetz entgegen. Die Anbindung der Führerscheinanträge über Hessen hinaus verzögert sich wiederum aufgrund vertraglicher Fragen, heißt es aus der Landeshauptstadt.
(ve)
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Bildquelle: Stadt Wiesbaden