Baden-Württemberg:
EfA-Lösung für Virtuelles Bauamt


[12.10.2023] Jährlich werden in Deutschland etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt, meist auf Papier. Doch nun rollt die Nachnutzung des von Mecklenburg-Vorpommern entwickelten digitalen Bauantrags an. Auch das Virtuelle Bauamt in Baden-Württemberg setzt auf die Technik aus dem Norden.

Mit dem Projekt Virtuelles Bauamt will Baden-Württemberg eine durchgängig digitale, vollständig medienbruchfreie Bearbeitung von Bauanträgen ermöglichen. Im April 2023 hatte die Landesregierung die erste Entwurfsfassung zur Anhörung freigegeben (wir berichteten), im September gab das Landeskabinett grünes Licht für den Gesetzentwurf zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren (wir berichteten). Die technische Grundlage dafür liefert der digitale Bauantrag aus Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundesland hat bei der OZG-Umsetzung die Federführung für das Themenfeld Bauen & Wohnen übernommen und den digitalen Bauantrag als Einer-für-Alle(EfA)-Lösung entwickelt.
Genau für solche Weiterentwicklungen wie jetzt in Baden-Württemberg seien die EfA-Lösungen geschaffen worden, sagte Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel. „Der Online-Bauantrag aus MV zeigt, was Digitalisierung kann und soll. Alle Beteiligten können hier in einem digitalen Vorgangsraum parallel an dem Antrag arbeiten und miteinander kommunizieren. Das spart Zeit, Papier und Kosten. Eben dieser Raum ist das Herzstück des neuen Projekts aus Baden-Württemberg – und in allen mitnutzenden Ländern“, so der Minister. Zu den Vorteilen des digitalen Bauantrags gehören nach Angaben des Innenministeriums MV die digitale Akte, in der alle Unterlagen zentral gesammelt werden, der standortunabhängige Zugriff darauf und die Möglichkeit der gleichzeitigen Bearbeitung durch mehrere Stellen, wodurch das Warten auf Unterlagenrückläufe entfällt. Zudem sei der Vorgangsraum sehr intuitiv, damit steige auch die Qualität der per Upload eingereichten Unterlagen.

Großes Interesse an der Nachnutzung

Im Januar 2021 ist das digitale Baugenehmigungsverfahren, das mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Hauptpartner entwickelt wurde, online gegangen. Gegenwärtig wird der digitale Bauantrag in Mecklenburg-Vorpommern im Landkreis Nordwestmecklenburg und in der Stadt Neubrandenburg genutzt (wir berichteten). Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erprobt mit ausgewählten Antragstellern den Echtbetrieb. Greifswald, Rostock, die Landkreise Rostock, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen sind noch im Testbetrieb. Der Antrag wird aber auch schon außerhalb der Landesgrenzen eingesetzt: In Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bremen sei der produktive Einsatz der EfA-Lösung aus MV in ersten Pilotbehörden seit August 2023 in der Mitnutzung, berichtet das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. Neben diesen Bundesländern haben auch Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Niedersachsen Nachnutzungsverträge geschlossen. (sib)

https://www.baden-wuerttemberg.de
https://www.regierung-mv.de

Stichwörter: Fachverfahren, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Bauwesen, Bauverfahren, Digitale Bauantragstellung, OZG, EfA



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