[16.1.2024] Im laufenden Jahr sollen in Niedersachsen bei allen 52 kommunalen Ausländerbehörden digitale Antragsstrecken eingeführt werden. Auf Basis einer gemeinsamen Aktion von Bund und Ländern übernimmt Niedersachsen dauerhaft die Finanzierung der Betriebskosten für den Online-Dienst. Mit der Umsetzung beauftragt ist das Unternehmen GovConnect.
Das Land Niedersachsen hat in Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg die Einführung der Online-Dienste für Ausländerbehörden gestartet. Die Services werden derzeit zusammen mit den Verwaltungs-IT-Spezialisten von GovConnect in 28 niedersächsischen Ausländerbehörden bereitgestellt. Die Dienste „Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ waren vom Land Brandenburg federführend im Zuge der OZG-Umsetzung realisiert worden und kommen inzwischen bei zahlreichen Kommunen zum Einsatz (
wir berichteten). Im Jahr 2022 wurde der digitale Aufenthaltstitel beim E-Government-Wettbewerb prämiert (
wir berichteten).
Mit der digitalen Antragsmöglichkeit sparen sich die Antragstellenden den Gang zum Amt, zudem sei durch die Mehrsprachigkeit eine barrierefreie und rechtssichere Beantragung gegeben, wie das niedersächsische Innenministerium betont. Auch für die Kommunen bieten die Online-Dienste deutliche Mehrwerte: Zeitraubende Tätigkeiten wie die Aktenablage oder die händische Erfassung von Daten werden reduziert. Der digitale Aufbau des Dienstes erlaubt es, dass alle benötigten Unterlagen und die Angaben der Antragstellenden automatisiert und maschinenlesbar in ein Fachverfahren übertragen werden. Vor-Ort-Termine entfallen komplett oder sind deutlich kürzer, da alle benötigten Informationen im Online-Dienst abgerufen werden können. Rückfragen werden durch die Mehrsprachigkeit der Antragsstrecken reduziert. Überflüssige Anfragen – etwa zur örtlichen Zuständigkeit – werden durch Plausibilitätsprüfungen vermieden.
GovConnect als direkter Ansprechpartner für Kommunen
Auf Basis einer gemeinsamen Aktion von Bund und Ländern übernimmt das Land Niedersachsen dauerhaft die Finanzierung der Betriebskosten für den Online-Dienst. „Damit ist die Erwartung verbunden, dass sich im Jahr 2024 alle 52 niedersächsischen Ausländerbehörden anschließen werden. Die durch eine hohe Anzahl an Fällen stark belasteten Ausländerbehörden können durch die Einführung der Online-Dienste viel Arbeitszeit einsparen“, sagte der IT-Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Horst Baier.
Derzeit sind neun Antragsstrecken umgesetzt und können genutzt werden. Die Antragsstrecke zur Beschäftigungserlaubnis befindet sich aktuell noch in der Entwicklung. Das niedersächsische Innenministerium weist darauf hin, dass sich Verantwortliche in den niedersächsischen Kommunen, die Fragen zu EfA-Diensten oder Interesse an der Nachnutzung haben, direkt per E-Mail an GovConnect wenden können.
(sib)
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