Bayern:
Einkaufsgenossenschaft für Kommunen


[31.1.2024] Auf Initiative der AKDB erfolgte die Gründung einer Bayerischen Kommunalen IT-Einkaufsgenossenschaft. Sie soll Hardware und verbundene Dienstleistungen für ihre Mitglieder beschaffen – zunächst im Schulbereich.

Die neu gegründete Einkaufsgenossenschaft BayKIT will bayerische Kommunen beim IT-Einkauf entlasten. Beim Thema Digitalisierung von Schulen stellt der hohe Bedarf an IT-Ausstattung die kommunalen Träger vor große Herausforderungen. Mitte Januar 2024 erfolgte daher auf Initiative der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) die Gründung der Bayerischen Kommunalen IT-Einkaufsgenossenschaft eG, kurz: BayKIT. Mit der neuen Genossenschaft will die AKDB Kommunen im Bereich der Vergabeverfahren unterstützen. Wie die AKDB mitteilt, sollen die Genossenschaftsmitglieder in Zukunft von der Durchführung individueller, komplexer und somit auch teurer Vergabeverfahren entlastet werden, indem sie diese Aufgabe an die BayKIT abgeben. Die BayKIT bedient sich dabei der AKDB Dienstleistungs- und Service GmbH (ADSG), einer hundertprozentigen Tochter des IT-Dienstleisters. Diese soll die Markterkundungen zur Ermittlung technischer Anforderungen durchführen – eine erhebliche Vereinfachung für die Mitglieder. Die Eintrittshürden in die Genossenschaft sollen durch geringe jährliche Kosten und Genossenschaftsanteile möglichst niedrig gehalten werden.

Einfacher Abruf, breites Angebot

Die BayKIT will die Bedarfe ihrer Mitglieder gebündelt ausschreiben und dann Vergabeverfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrags durchführen. Dadurch verspricht sich die Genossenschaft Größenvorteile. Genossenschaftsmitglieder können dann individuell benötigte Produkte bedarfsgerecht über einen Webshop der BayKIT erwerben. Der Vertrag kommt zwischen dem Mitglied und der BayKIT zustande, die auch als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Es ist geplant, dass pro Los mehrere Anbieter einen Zuschlag erhalten sollen, sodass am Ende eine breite Palette von Produkten und Modellen der führenden Anbieter zur Verfügung steht. Eine Abnahmepflicht oder Mindestmengen sind nach Angaben der AKDB nicht geplant.
Nun steht für die Neugründung erst einmal der Eintrag ins Genossenschaftsregister an, Bestellungen im Webshop sollen in Kürze möglich sein. Ein Beitritt ist jederzeit über eine entsprechende Erklärung möglich. Formulare, auch für die Gremien der Kommunen, stellt die AKDB zur Verfügung. Zunächst richtet die Genossenschaft ihr Angebot an kommunale Träger von Schulen, darunter kommunale Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Märkte, Städte, Landkreise und Bezirke sowie kommunale Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften. (sib)

https://www.akdb.de

Stichwörter: E-Procurement, Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Bayern

Bildquelle: AKDB

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