[24.7.2008] Die CPV-Codes zur Indexierung von öffentlichen Vergaben hat die EU-Kommission überarbeitet. Die neuen Schlagworte zur Klassifizierung von Leistungen sind ab September 2008 bei EU-weiten Ausschreibungen verpflichtend.
Die EU-Kommission hat das Vokabular für die Klassifizierung von Leistungen überarbeitet, die im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen vergeben werden. Öffentliche Vergabestellen sind somit verpflichtet, bei europaweiten Ausschreibungen ab Mitte September 2008 die neue Verschlagwortung im Bekanntmachungstext anzuwenden. Über diese so genannten CPV-Codes können Bieterunternehmen nach ausgeschriebenen Leistungen suchen. Durch die Überarbeitung sollen die Schlagworte nutzerfreundlicher gestaltet und neue Lösungen oder technische Entwicklungen detaillierter erfasst werden können. Das Ausschreibungsportal Vergabe24 wird die neue Klassifizierung nach eigenen Angaben ab Mitte September einsetzen. Zusätzlich wird den Nutzern der Plattform die Recherche über CPV-Codes auch bei nationalen Vergaben angeboten.
(bs)
Die Verordnung im Internet (Deep Link)
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