Schleswig-Holstein:
Keine Daten für Adresshändler


[29.8.2008] Adresshändler, die Meldedaten in eigenen Datenbanken speichern, sollen von Meldebehörden in Schleswig-Holstein künftig keine Auskünfte mehr erhalten. Eine entsprechende Empfehlung hat jetzt das Innenministerium des Landes herausgegeben.

Meldebehörden in Schleswig-Holstein sollen künftig Melderegisterauskünfte nicht mehr an Adressunternehmen weitergeben, wenn diese die Daten zusätzlich zur Weiterleitung an ihre Auftraggeber in einer eigenen Datenbank speichern wollen. Diese Empfehlung hat das Innenministerium des Landes auf Anregung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ausgesprochen. In einer Stellungnahme begrüßte das ULD eine solch restriktive Auskunftspraxis. Darin heißt es, es sei durch das Melderecht unzweifelhaft verboten, dass Adresshändler Daten in eigenen Datenbanken speicherten, um durch Auskünfte hieraus oder durch den listenmäßigen Verkauf von Daten erneut verdienen zu können. Thilo Weichert, Leiter des ULD, erklärte: „Die kommunalen Melderegister sind kein Selbstbedienungsladen für Datenjäger, sondern dienen vorrangig der staatlichen Aufgabenerfüllung und sind daneben eine präzise definierte Dienstleistung für private Interessenten – nicht mehr und nicht weniger.“ (bs)

http://www.datenschutzzentrum.de
Rechtliche Bewertung des ULD im Internet (Deep Link)

Stichwörter: Meldewesen, Adresshandel, Schleswig-Holstein, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert



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