Bund:
IT-Planungsrat ist Gesetz


[5.11.2009] Der Gesetzentwurf zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der öffentlichen Informationstechnik ist vom Bundeskabinett beschlossen worden. Der IT-Planungsrat soll im April 2010 seine Arbeit aufnehmen.

Bund beschließt IT-Staatsvertrag. (Foto: Deutscher Bundestag/ Lichtblick/ Achim Melde) Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern (BMI) über die Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Informationstechnik und die Errichtung des IT-Planungsrates zugestimmt. Mit dem IT-Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes werde die dritte und letzte der von der Föderalismuskommission II im März 2009 beschlossenen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen IT umgesetzt, heißt es in einer Presseinformation des BMI. Der IT-Staatsvertrag soll zum 1. April 2010 in Kraft treten. Künftig wird dann der IT-Planungsrat als zentrale Steuerungsinstanz die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der IT koordinieren, IT-Interoperabilitäts- und -Sicherheitsstandards beschließen sowie E-Government-Projekte steuern. Bundesinnenminister Thomas de Maizière: „Der IT-Staatsvertrag bringt Bund, Länder und Kommunen in einem gemeinsamen Steuerungsgremium an einen Tisch. Die Informationstechnik bekommt somit eine einheitliche Stimme und damit auch deutlich mehr Gewicht in der politischen und fachlichen Diskussion.“ (bs)

http://www.bmi.bund.de

Stichwörter: IT-Planungsrat, Föderalismuskommission II, Bundesministerium des Innern (BMI), Thomas de Maizière



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