[20.11.2009] In Bayern werden die Kammern Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) gemäß EU-DLR. Kommunen können auf Antrag EAP werden. Der entsprechende Gesetzentwurf ist jetzt vom Kabinett beschlossen worden.
Das bayerische Kabinett hat den Gesetzentwurf über die Einheitlichen Ansprechpartner gemäß EU-Dienstleistungsrichtlinie beschlossen. Demnach sollen die Aufgaben von den Kammern der betroffenen gewerblichen und freien Berufe wahrgenommen werden. Außerdem wird es den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden ermöglicht, auf Antrag diese Aufgaben für ihr Gebiet ebenfalls zu übernehmen. Dazu müssen sie allerdings bis spätestens 30. Juni 2010 formell die Übernahme der Aufgabe erklären. Staatskanzleichef Siegfried Schneider: „Mit dieser Lösung wollen wir in Bayern ortsnahe und kompetente Einheitliche Ansprechpartner zur Verfügung stellen. Wir wollen die Sachkunde und die Erfahrung in der Unterstützung von Unternehmen und Existenzgründern, über die sowohl die Kammern als auch viele Kommunen verfügen, für diese neue Aufgabe nutzen und zugleich an die bewährten Verwaltungsstrukturen in Bayern anknüpfen.“ Heinrich Traublinger, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, sagte: „Wir begrüßen die Entscheidung der Staatsregierung ausdrücklich. Sie trägt der bei den Kammern vorhandenen Kompetenz Rechnung. Bereits jetzt sind diese die Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Tätigwerden in Deutschland auch für EU-Ausländer.“ Nach Angaben der Bayerischen Staatskanzlei soll das Gesetz zunächst für eine zweijährige Erprobungszeit gelten. Das vorgesehene Mischmodell war von den kommunalen Spitzenverbänden kritisiert worden (wir berichteten).
(rt)
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