ALG-II-Änderungen: Software der Optionskommunen angepasst
[23.2.2006] Das Unternehmen PROSOZ Herten hat in einer Presseinformation mitgeteilt, dass alle Funktionen der PROSOZ-Software für die Berechnung und Bescheidung von ALG II bereits den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst sind. Damit bleiben die so genannten Optionskommunen handlungsfähig.
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