[11.9.2023] Die im Identifikationsnummerngesetz beschlossenen Neuregelungen sollen Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung von Online-Diensten erleichtern und den bürokratischen Aufwand reduzieren. Für viele Verwaltungsleistungen müssen Daten jetzt nur noch einmal angegeben werden.
Ende August traten mit dem neuen Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) weitere Regelungen zur digitalen Verwaltung und zur Modernisierung der Register in Kraft. Künftig müssen Bürgerinnen und Bürger Nachweise und Daten bei Behörden für Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wie etwa Fahrzeugzulassung, Bürgergeld oder Leistungen der Rentenversicherung nur noch einmal vorlegen. Das berichtet das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Ob der erstmals erbrachte Nachweis...
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