Urteil: Finanzbeamter vergeht sich als Steuerberater
[10.2.2003] Ein Finanzbeamter, der für Dritte Einkommenssteuererklärungen erstellt beziehungsweise bei der Erstellung behilflich ist, verletzt seine Dienstpflichten gegenüber seinem Dienstherrn in besonders schweren Maße. Ein entsprechendes Urteil hat jetzt das Verwaltungsgericht Trier gesprochen.
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