[21.10.2010] Geht es nach den kommunalen Spitzenverbänden, soll der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) zumindest bei der Wohngeld-Beantragung nicht zum Einsatz kommen. Das Verfahren verursache für die Kommunen zusätzliche Kosten, Abläufe würden dadurch bürokratischer.
Die kommunalen Spitzenverbände haben Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle aufgefordert, das ELENA-Verfahrensgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung aufzuheben. Die Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) solle insbesondere im Bereich Wohngeld nicht weiter verfolgt werden. In einer gemeinsamen Erklärung von Deutschem Städtetag, Deutschem Landkreistag und Deutschem Städte- und Gemeindebund heißt es, das Verfahren sei Antragstellern nicht zuzumuten. Während es bislang genüge, die erforderlichen Unterlagen per Post einzureichen, seien in Zukunft bis zu vier Besuche bei Ämtern und anderen Einrichtungen nötig – und das gerade wegen der Verwendung moderner Technik. Dies sei absurd und niemandem zu vermitteln. Besonders kritisch sehen die kommunalen Spitzenverbände die vorgesehene Verwendung von Chip-Karten mit elektronischer Signatur. Dies verursache nicht nur Kosten, sondern habe auch ein höchst aufwändiges Verwaltungsverfahren zur Folge: Nach den Berechnungen der drei Verbände kommen auf die Verwaltung bei einem Einsatz des ELENA-Verfahrens in den Bereichen Wohngeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld Kosten in Höhe von über 200 Millionen Euro zu.
(bs)
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