E-Postbrief:
Rechtsgutachten erstellt


[28.2.2011] Ein Rechtsgutachten zum Einsatz des E-Postbriefs im Public Sector hat ergeben: Das Angebot der Deutschen Post erfüllt viele Anforderungen der Verwaltung. Als entscheidender Mehrwert wird die alternative physische Zustellung des E-Postbriefs gesehen.

Das Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften hat im Rahmen eines Forschungsprojektes die Einsatzmöglichkeiten des E-Postbriefs in der öffentlichen Verwaltung unter juristischen Gesichtspunkten bewertet. Wie die Deutsche Post mitteilt, kommen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass der E-Postbrief viele Anforderungen der öffentlichen Hand erfüllt. Als entscheidender Mehrwert wird gesehen, dass der E-Postbrief nicht nur digital, sondern auch in ausgedruckter Form zugestellt werden kann. Professor Utz Schliesky, Vorstandsmitglied des Instituts und Leiter des Forschungsbereichs Staatliches Innovationsmanagement, sagt: „Unsere Analyse hat gezeigt, dass der bestehende Handlungsspielraum für die Verwaltung weitaus größer ist als zum Teil der Eindruck erweckt wird. Diesen gilt es nun zu nutzen.“ Nach Angaben der Deutschen Post haben sich seit Juni 2010 über eine Million Privatkunden, mehrere tausend kleine und mittlere Geschäftskunden sowie mehr als 100 Großkunden aus öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft für das Angebot entschieden. Laut Jürgen Gerdes, Konzernvorstand Brief Deutsche Post DHL, zeigt das Gutachten, das die Deutsche Post im Rahmen der CeBIT (1. bis 5. März 2011, Hannover) präsentieren will, dass mit dem E-Postbrief medienbruchfreie Verwaltungsprozesse möglich sind. (rt)

http://www.epost.de
http://www.lvstein.uni-kiel.de

Stichwörter: E-Postbrief, Deutsche Post, Lorenz-von-Stein-Institut, Rechtsgutachten



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