[22.8.2011] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) kommt zu dem Schluss, dass Dienste des sozialen Netzwerks Facebook gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Die Behörde hat daher alle Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, diese umgehend zu deaktivieren.
In Schleswig-Holstein sind alle Website-Betreiber aufgefordert, ihre Fanpages bei Facebook sowie Dienste wie den Gefällt-mir-Button von ihren Internet-Seiten zu entfernen. Wie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mitteilt, habe eine eingehende technische und rechtliche Analyse ergeben, dass derartige Angebote gegen deutsche Datenschutzbestimmungen verstoßen. Insbesondere bemängelt das ULD, dass bei einer Nutzung von Facebook-Diensten eine Weitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten an den Betreiber in den USA erfolgt. Facebook erhalte damit zum Teil detaillierte Informationen darüber, welche Web-Seiten Nutzer besucht haben und nutze diese Reichweitenanalyse etwa zu Werbezwecken. Das ULD erwartet nach eigenen Angaben, dass Website-Betreiber in Schleswig-Holstein bis Ende September 2011 diese rechtswidrige Datenweitergabe unterbinden, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht, will die Datenschutzbehörde weitergehende Maßnahmen ergreifen. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, schloss sich der Einschätzung des ULD an. Wagner forderte Facebook auf, sich den datenschutzrechtlichen Selbstverpflichtungen anzuschließen, welche die Betreiber deutscher Netzwerke längst eingegangen seien. Er bedauerte, dass sich der Bundesgesetzgeber bisher nicht darauf verständigen konnte, die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erlassen und beklagte, dass sich auch die EU bislang nicht mit dem nötigen Nachdruck mit Facebook auseinandergesetzt habe. Thilo Weichert, Leiter des ULD, sagte: „Unser aktueller Appell ist nur der Anfang einer weitergehenden datenschutzrechtlichen Analyse von Facebook-Anwendungen, welche wir in Kooperation mit den anderen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden vornehmen werden.“ Die datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook stellt das ULD zum Download bereit. Anregungen zur Fortschreibung der Analyse werden unter facebook@datenschutzzentrum.de entgegengenommen.
(bs)
Die datenschutzrechtliche Bewertung zum Download (PDF; 1,6 MB) (Deep Link)
http://www.datenschutzzentrum.dehttp://www.datenschutz.rlp.de
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