[10.2.2012] Den Entwurf für das E-Government-Gesetz hat das Bundesinnenministerium vorgelegt. Wichtige Inhalte: Gescannte Dokumente sollen den Originalen gleichgestellt werden. Statt persönlicher Unterschrift sollen nPA und De-Mail eingesetzt werden können.
Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf für das E-Government-Gesetz vorlegt, das im kommenden Jahr verkündet werden soll. Wie die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, mitteilt, setzt die Entwurfsfassung an rechtlichen Vorgaben an, die eine Weiterentwicklung elektronischer Verwaltungsdienste behindern wie beispielsweise Schriftformerfordernisse. Künftig sollen stattdessen die eID-Funktion des neuen Personalausweises sowie die rechtsverbindliche Kommunikation via De-Mail genutzt werden. Auch technische Infrastrukturvorgaben, die Medienbrüche zwischen Ländern und Kommunen beseitigen wollen, sind in dem Gesetzentwurf enthalten. Als revolutionär bewertet Vitako die Absicht der Verfasser des Gesetzentwurfs, sich von der Papierverwaltung verabschieden zu wollen. Künftig sollen Scans den Originalen gleichgestellt werden, sodass letztere nach dem Scannen vernichtet werden können. Nach einer Abstimmung des E-Government-Gesetzes mit den Bundesressorts wird es zu einer Länder- und Verbändeanhörung kommen, an der sich Vitako beteiligen will.
(rt)
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