EU:
Vorschriften für offene Daten


[18.4.2013] Die Open-Data-Bemühungen der EU-Kommission sind einen Schritt weitergekommen: Die Vorschläge für neue Vorschriften zur Freigabe öffentlicher Daten wurden gebilligt und können nun in nationales Recht umgesetzt werden.

Der EU-Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten (AstV) hat die Bemühungen der EU-Kommission, Daten des Public Sector für die Weiterverwendung zu öffnen, gebilligt. Alle allgemein zugänglichen Daten, die nicht personenbezogen sind, können demnach laut einer Meldung der EU-Kommission freigegeben werden, sobald die Überarbeitung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors aus dem Jahr 2003 vollständig in einzelstaatliches Recht umgesetzt wurde. In den Datenkatalog würden auch Materialien nationaler Museen, Bibliotheken und Archive aufgenommen. Entwickler, Programmierer, Unternehmen und Bürger können die Daten dann künftig umsonst oder zu sehr geringen Kosten erhalten und weiterverwenden. „Die Zugänglichkeit öffentlicher Daten bietet neue Geschäftsmöglichkeiten, schafft Arbeitsplätze und führt zur Herausbildung von Gemeinschaften. Ich begrüße die Zustimmung des Rates zu diesem Kulturwandel“, erklärte dazu die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Neelie Kroes. Die vorgeschlagenen neuen Vorschriften müssen noch vom Europäischen Parlament förmlich angenommen werden. (bs)

Weitere Informationen (Deep Link)
http://europa.eu

Stichwörter: Open Government, Open Data, EU-Kommission



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