[18.7.2014] Wie die Rahmenbedingungen für den Breitband-Ausbau verbessert werden können, hat jetzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) entschieden. Alternative Anbieter erhalten bessere Zugangsmöglichkeiten zur so genannten letzten Meile der Telekom. Vor allem ländliche Gebiete sollen profitieren.
Die Rahmenbedingungen für den Breitband-Ausbau durch alternative Anbieter hat jetzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) verbessert. Laut eigenen Angaben erhalten die Anbieter künftig bessere Zugangsmöglichkeiten zur Teilnehmeranschlussleitung der Deutschen Telekom – der so genannten letzten Meile. Dank dieser Maßnahme sollen die alternativen Betreiber den Netzausbau insbesondere in ländlichen Gebieten vorantreiben können. Zudem erhalten die Wettbewerber der Telekom bessere Möglichkeiten, sich an Ausschreibungen für den Breitband-Ausbau zu beteiligen und die Versorgungsauflagen der Förderrichtlinien erfüllen zu können. „Mit der heutigen Entscheidung verfolgen wir unsere Linie, die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Breitband-Ausbau fortzuentwickeln und zu verbessern, konsequent fort“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Dabei haben wir den steigenden Bandbreitenbedarf in den kommenden Jahren berücksichtigt.“ Die Entscheidung hebt im Grundsatz die bisherige Grenze von 1 Mbit/s für die Errichtung von zusätzlichen Kabelverzweigern auf dem so genannnten Verzweigungskabel und von Schaltverteilern auf 30 Mbit/s an. Zugangspunkte zur so genannten letzten Meile der Deutschen Telekom, wie dem Schaltverteiler und dem zusätzlichen Kabelverzweiger auf dem Verzweigungskabel, ermöglichen eine Verlagerung des DSL-Einspeisepunktes näher zum Endkunden hin. Dadurch können deutlich höhere Bandbreiten erreicht werden. Außerdem sei vorgesehen, dass die Telekom unter bestimmten Bedingungen auf Wunsch und gegen Kostenerstattung eines Wettbewerbers den Verlauf ihrer Anschlussleitungen ändern muss, um diese für die Übertragung hoher Bandbreiten tauglich zu machen. Eine Möglichkeit zur Änderung der Signalrichtung bei der DSL-Übertragung konnte wegen der Gefahr von Netzstörungen nicht angeordnet werden, heißt es in der Meldung. Bei ihrer Entscheidung habe die BNetzA zudem darauf geachtet, dass die verbesserten Zugangsmöglichkeiten zum Anschlussnetz der Telekom nicht den Einsatz der Vectoring-Technik behindern. Homann: „Die Herausforderungen einer flächendeckenden Breitband-Erschließung können nicht von einem Unternehmen alleine, sondern nur in einer gemeinsamen Anstrengung aller Marktakteure gestemmt werden. Wir wollen deshalb, dass der Ausbau von modernen Breitband-Netzen von möglichst allen Netzbetreibern zügig vorangetrieben werden kann, um die Breitband-Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Ich gehe daher davon aus, dass unsere Entscheidung unverzüglich umgesetzt wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf schnelle Internet-Anschlüsse warten, haben für Verzögerungen sicherlich kein Verständnis.“ Die Entscheidung ist in einem Anordnungsverfahren ergangen. Die Unternehmen EWE TEL und Telekom konnten sich vertraglich nicht auf verbesserte Zugangsmöglichkeiten zum Anschlussnetz zwecks Breitband-Ausbau in ländlichen Gebieten einigen. Daher hat EWE TEL im Mai die Bundesnetzagentur auf Anordnung des Netzzugangs angerufen. Künftig können sich auch andere Wettbewerber die neuen Zugangsmöglichkeiten anordnen lassen, falls keine vertragliche Vereinbarung mit der Telekom erreicht wird.
(ve)
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