[12.2.2015] Den Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen. Demnach dürfen in Deutschland Informationen öffentlicher Stellen für die private und wirtschaftliche Nutzung weiterverwendet werden.
Das Bundeskabinett hat jetzt den Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der neuen EU-Bestimmungen über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in deutsches Recht. „Staatliche Informationen spielen als Triebkraft der Wirtschaft im Digitalzeitalter eine zentrale Rolle“, erklärt Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie. „Karten und Satellitenbilder, statistische und Unternehmensdaten sowie Melde- und Patentregister bilden das Ausgangsmaterial für eine Vielzahl von Produkten und Diensten wie Navigationssystemen, Wettervorhersagen sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Das IWG erlaubt es, diese Daten von öffentlichen Stellen künftig weiterzuverwenden, ohne dass es dazu einer Entscheidung der öffentlichen Stelle bedarf.“ Die Neuregelung des IWG stellt klar, dass in Deutschland Informationen öffentlicher Stellen künftig für die private und wirtschaftliche Nutzung weiterverwendet werden dürfen. Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich des IWG auf Informationen staatlicher Bibliotheken, Museen und Archive ausgeweitet und die Grundsätze von Entgelten für Daten präzisiert. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie meldet, nimmt die Bundesregierung den Gesetzentwurf auch zum Anlass, das nationale Open-Data-Portal GovData zu stärken. Soweit öffentliche Stellen über Metadaten für öffentliche Informationen verfügen, sollen diese an GovData übermittelt werden.
(ve)
Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (PDF, 87 KB) (Deep Link)
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