Bad Schwalbach:
Anhörung via Internet


[19.2.2015] In Bad Schwalbach können Anhörungen rund um Verkehrsordnungswidrigkeiten online abgewickelt werden. Die Zugangsdaten zum entsprechenden Internet-Portal erhält der Bürger mit der Verwarnung per Post.

Das Ordnungsamt der Stadt Bad Schwalbach bietet jetzt eine gebührenfreie Online-Anhörung an. Bürger, die ein Knöllchen erhalten haben, können den Online-Service nutzen, um das geforderte Verwarngeld anzuerkennen und zu bezahlen. Ebenso können sie im Zuge einer Anhörung Angaben zur Sache machen, beispielsweise indem sie den Fahrer angeben. Bislang konnten Äußerungen zur Verwarnung nur schriftlich auf dem Postweg verschickt werden. Jetzt enthält die Post vom Ordnungsamt eine Benutzerkennung und ein Passwort für den Zugang zum Internet-Portal. Dort kann der Nutzer in wenigen Schritten seine Angaben eintragen. Der Zugang bestehe nur so lange, wie das Verfahren für den Fahrzeughalter aktiv ist. Sobald ein anderer Fahrer angegeben oder das Verwarnungsgeld bezahlt ist, erlöscht die Benutzererkennung. Auch für Smartphone-Nutzer, die das Verwarngeld per Online-Banking bezahlen wollen, wurde der Vorgang erleichtert. Die per Post übersandte Verwarnung enthält einen Giro-Code. Wird dieser gescannt sind alle erforderlichen Daten bereits im Überweisungsformular enthalten. Wie die hessische Kommune meldet, werden alle Informationen sicher übertragen und verschlüsselt gespeichert. (ve)

http://www.stadt-bad-schwalbach.de

Stichwörter: Fachverfahren, Bad Schwalbach, Ordnungswidrigkeiten, Bürgerservice



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