[23.2.2015] In Baden-Württemberg soll die Kommunalverfassung geändert werden, um mehr Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung zur Anhörung freigegeben, Bürger können die Pläne online kommentieren.
Die baden-württembergische Landesregierung will die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene stärken. Am 10. Februar gab Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften zur Anhörung frei. „Durch die geplanten Gesetzesänderungen verbessern wir die Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene für die gesamte Bevölkerung und erhöhen die Transparenz bei kommunalen Entscheidungen“, sagte der Regierungschef. Innenminister Reinhold Gall (SPD) ergänzte: „Wir erweitern die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene, indem wir bei Bürgerbegehren das Unterschriftenquorum auf sieben Prozent der Einwohner einer Gemeinde und das Zustimmungsquorum für die Verbindlichkeit eines Bürgerentscheids von 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten senken.“ Zudem soll die Frist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats von sechs Wochen auf drei Monate verlängert und der Anwendungsbereich auf die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ausgedehnt werden. Ein weiteres wichtiges Anliegen des Gesetzentwurfs sei es, die Transparenz bei kommunalen Gremiensitzungen zu erhöhen. „Künftig werden daher Vorberatungen in Ausschüssen anders als bisher in der Regel öffentlich sein“, betonte der Ministerpräsident. Die Bürger können den Entwurf bis Ende März auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung kommentieren.
(al)
Gesetzentwurf der baden-württembergische Landesregierung zur Änderung der Kommunalverfassung (PDF, 156 KB) (Deep Link)
beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/kommentieren/kommunalverfassung/ (Deep Link)
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Bildquelle: Staatsministerium Baden-Württemberg