Berlin:
Änderung des Geodatenzugangsgesetzes


[10.6.2015] Raumbezogene Informationen sollen in Berlin für die umfassende Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Senat hat dazu eine Änderung des Geodatenzugangsgesetzes zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird jetzt den Bürgermeistern zur Stellungnahme unterbreitet.

Berlin hat jetzt die Änderung des Geodatenzugangsgesetzes vorgelegt. Damit schafft das Land die Voraussetzung, qualitativ hochwertige Geodaten kostenfrei und mit umfassenden Nutzungsrechten zur Verfügung zu stellen. Ziel der Änderung ist es laut der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, in Berlin einen fest definierten Katalog von Geodaten flächendeckend kostenfrei bereitzustellen. Damit soll eine umfassende Nutzung der Geodaten sowohl für kommerzielle als auch nichtkommerzielle Zwecke ermöglicht werden. Durch die zukünftige einheitliche verbindliche Festlegung von Nutzungsbedingungen für Geodaten sei der Abschluss von Lizenzverträgen nicht mehr notwendig. Gleichzeitig diene die Änderung dem Bürokratieabbau. Damit werde auch die Open-Data-Initiative des Landes Berlin zur nachhaltigen Öffnung von Staat und Verwaltung unterstützt. Außerdem setzt das Berliner Geodatenzugangsgesetz die EU-Richtlinie INSPIRE in Berliner Landesrecht um. Der Senat hat die Änderung des Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten im Land Berlin jetzt zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird vor der Beschlussfassung im Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet. (ve)

http://www.berlin.de

Stichwörter: Geodaten-Management, Berlin, Open Data, INSPIRE



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