[3.7.2015] Die neue Version des Gewerbeverfahrens migewa kann nun auch in Bayern genutzt werden. Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung hat die Freigabe für das Gewerbeportal GEWAN erteilt.
Das Gewerbeverfahren migewa hat die Freigabe für das bayerische Gewerbeportal GEWAN erhalten. Wie der Anbieter naviga mitteilt, hat das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung des Freistaats Bayern die Lösung und die Server-Komponente IRIS geprüft und für das Portal zugelassen. Damit stehe der Auslieferung der migewa-Version 9.3 und der damit verbundenen Ablösung von migewa-Server durch IRIS nun auch in Bayern nichts mehr im Wege. Laut naviga können mit der neuen Server-Komponente auch Verwaltungen, die nicht im bayerischen Behördennetz sind, ihre Gewerbemeldungen elektronisch versenden. IRIS decke alle technischen Anforderungen der neuen Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV) ab. Über das Portal GEWAN können Kommunen oder Wirtschaftskammern Gewerbemeldungen elektronisch via Internet oder Behördennetz anzeigen.
(al)
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