[12.10.2015] Das Förderprogramm des Bundes muss den Ausbau von Glasfaserverbindungen fokussieren. So fordern es der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Landkreistag und der Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Das Bundeskabinett wird in Kürze das Breitband-Förderprogramm des Bundes auf den Weg bringen und die dafür maßgebliche Förderrichtlinie verabschieden. Dieses Förderprogramm muss konsequent auf den Ausbau von Glasfaserverbindungen ausgerichtet werden. Das fordern der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Wesentliche Voraussetzung dafür sei die Förderung kommunaler Betreibermodelle. Die aktuelle Breitband-Strategie der Bundesregierung ist auf die Versorgung mit 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download ausgerichtet. Mit Blick auf beispielsweise cloudbasierte Geschäftsmodelle, digital vernetzte Wertschöpfungsketten, vernetzte Gebäudemodelle der Bauwirtschaft, die Landwirtschaft 4.0, das Internet der Dinge, die Telemedizin oder die internetbasierte Mobilität ist das aus Sicht der Verbände zu kurz gegriffen. Es werden nicht nur symmetrische Übertragungsbandbreiten mit deutlich über 50 Mbit/s, sondern beispielsweise auch geringe Latenzzeiten und höchste Netzstabilität benötigt. Das könne nur eine Glasfaserinfrastruktur leisten. Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, dass bei der Fördermittelvergabe solche Projekte bevorzugt werden sollen, die bereits Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sind. Diese Zeitspanne sei zu knapp bemessen, um eine flächendeckende Verlegung neuer Glasfaserleitungen zu ermöglichen. „Die Infrastrukturen für die Zukunft müssen heute geplant und gebaut werden – und zwar unter Berücksichtigung bereits jetzt absehbarer zukünftiger Erfordernisse“, fordern die Verbände in ihrer Mitteilung. Kommunale Betreibermodelle sehen eine flächendeckende Erschließung der Gewerbebetriebe und Haushalte mit Glasfaser regelmäßig vor. Dies könne mit der so genannten Wirtschaftlichkeitslückenförderung absehbar nicht sichergestellt werden. Die vier Verbände haben deshalb auch die strukturelle Benachteiligung des Betreibermodells gegenüber der Wirtschaftlichkeitslückenförderung in der Förderrichtlinie abgelehnt.
(ve)
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