[25.7.2016] Das Nordrhein-Westfälische E-Government-Gesetz (E-GovG) ist in Kraft getreten. Bürger können nun Verwaltungsdienstleistungen vom Antrag bis zum Bescheid online abwickeln.
In Nordrhein-Westfalen ist jetzt das E-Government-Gesetz (E-GovG) (
wir berichteten) in Kraft getreten. Es soll laut dem Ministerium für Inneres und Kommunales dazu beitragen, die Verwaltung an die Anforderungen der digitalen Gesellschaft anzupassen und bürokratische Hürden abzubauen. „Die elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung wird einfacher und nutzerfreundlicher“, sagt Innenminister Ralf Jäger. „Die Menschen in NRW können in Zukunft ihre Anliegen an die Verwaltung online abwickeln und ersparen sich dadurch viele Behördengänge.“ Das Gesetz schaffe den rechtlichen Rahmen, sodass Verwaltungsangelegenheiten einfach, schnell und ortsunabhängig erledigt werden können. Das betrifft laut Ministeriumsangaben alle Verwaltungsdienstleistungen im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag, die sich vom Antrag bis zum Bescheid online abwickeln lassen. Bürger können sich zudem umfassend über Dienstleistungen und Zuständigkeiten ihrer Behörde im Internet informieren. „Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen können zu jeder Zeit an jedem beliebigen Ort mit den Verwaltungsbehörden in Kontakt treten und ihr Anliegen auf den Weg bringen“, sagt Jäger. „Das wird zu Recht von einer modernen und effizienten Verwaltung erwartet.“ Ab dem Jahr 2022 sollen zudem die Landesbehörden ihre Akten elektronisch führen. Dann werden laut Ministeriumsangaben auch die elektronische Akteneinsicht sowie ein elektronischer Abruf des Verfahrensstandes realisiert. In das Gesetz sind auch Anregungen und Meinungen von Bürgern, Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen eingeflossen.
(ve)
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