[14.11.2016] Mit Anbindung der Meldebehörden an das Ausländerzentralregister können Daten aus Asylverfahren ab sofort automatisch an diese übermittelt werden.
Auf dem Weg zur Digitalisierung von Asylverfahren hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) nach eigenen Angaben jetzt einen weiteren Meilenstein erreicht: Die kommunalen Meldebehörden sind termingerecht mit Inkrafttreten der speziellen Regelung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes (DAVG) an das Ausländerzentralregister (AZR) angebunden worden. Meldebehörden erhalten damit laut BVA künftig unmittelbar die benötigten aktuellen Daten zu Asylsuchenden. Dadurch entfalle die Notwendigkeit einer separaten Meldung mit separatem Behördengang des Flüchtlings. Hintergrund: Sobald ein Flüchtling nach seiner Ankunft registriert wird und seinen Ankunftsnachweis erhält, sind die melderechtlich relevanten Informationen, wie Personalien, Nummer des Ankunftsnachweises und Anschrift der Person, an die zuständige Meldebehörde zu übermitteln. Die Übermittlung wird automatisch durch das AZR sowohl bei der ersten Erfassung als auch bei Aktualisierungen der Daten ausgelöst. Dies erspart einerseits dem Flüchtling den Gang zur Meldebehörde und sichert andererseits der Kommune den entsprechenden finanziellen Ausgleich vom Land. Mit seinen Anpassungen nach dem DAVG hat das Bundesverwaltungsamt laut eigener Aussage maßgeblichen Anteil am Aufbau eines integrierten IT-Gesamtsystems zur Beschleunigung aller Prozesse rund um das Flüchtlingsmanagement. Das AZR diene hierbei künftig als Kerndatensystem.
(bs)
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