8. RISER-Konferenz:
Bilanz zum Bundesmeldegesetz


[17.11.2016] Auf der diesjährigen RISER-Konferenz zum Meldewesen haben Experten aus Meldebehörden, von Verfahrensherstellern und aus der Wohnungswirtschaft eine erste Bilanz zum neuen Bundesmeldegesetz gezogen. Diese fiel verhalten aus.

Seit einem Jahr gilt für Meldebehörden das Bundesmeldegesetz. Anlass für die rund 130 Teilnehmer aus Verwaltung und Wirtschaft der 8. RISER-Konferenz zum Meldewesen, eine erste Bestandsaufnahme vorzunehmen. Man habe die Einführung des Gesetzes „überlebt“, aber neue Regelungen zu Wohnungsgeberbescheinigungen, bedingten Sperrvermerken und Meldeauskünften hätten den Aufwand erheblich erhöht, so der Tenor aus den Bürgerbüros. Hinzu kommen ab Mai 2018 die Änderungen durch die EU-Datenschutzgrundverordnung, auf die sich Behörden und Unternehmen vorbereiten müssen. Die Anmeldung im Bürgerbüro dauert heute im Schnitt drei Minuten länger und führt bei Bürgern zu längeren Wartezeiten. Entsprechend fiel die Bestandsaufnahme zum neuen Melderecht durch die Experten aus Meldebehörden, Verfahrensherstellern und Wohnungswirtschaft verhalten aus. Gerade in Bezug auf die Modernisierung von Abläufen in den Bürgerämtern habe man Potenziale verschenkt. Am deutlichsten wird dies anhand der Wohnungsgeberbescheinigung. Sie bringe Arbeit und sonst nichts, heißt es aus den Meldebehörden. Gleiches gelte für das neu eingeführte Instrument des bedingten Sperrvermerks, bei dem aufwendige Anhörungsverfahren durchgeführt werden müssten. Wie der Veranstalter RISER ID Services mitteilt, wird die RISER-Konferenz mittlerweile deutlich als Brückenbauer zwischen Verwaltung und Wirtschaft wahrgenommen. Das habe sich etwa am Beispiel der Thematik „Meldedaten in der Anschriftenermittlung“ gezeigt. Vor dem Hintergrund einer erschwerten Auskunftserteilung durch die Meldebehörden, wurde vonseiten der Datenschutzaufsichtsbehörden eine klare Rollenverteilung angemahnt. So hätten die Bürgerbüros lediglich zu prüfen, ob die gesetzlich verlangten Angaben durch die Unternehmen erfolgt seien. Die Prüfung der Verwendung der Daten obliege den Aufsichtsbehörden der Länder. Die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 wird laut RISER ID Services dafür sorgen, dass die in den vergangenen Jahren anhaltend hohe Frequenz der Neuerungen im Meldewesen nicht abreißt. Sie werde sowohl für die Verwaltung als auch für die Wirtschaft Änderungen bei den Auskunfts- und Informationspflichten mit sich bringen. (bs)

http://www.riserid.eu

Stichwörter: Fachverfahren, RISER ID Services, Meldewesen, EU-Datenschutzgrundverordnung



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