Nationaler Normenkontrollrat:
Durchbruch für digitale Verwaltung


[16.12.2016] Die Einigung zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen begrüßt der Nationale Normenkontrollrat als Durchbruch für die digitale Verwaltung. Das geplante Digitalisierungsbudget müsse nun so ausgestattet werden, dass die notwendigen Investitionen getätigt werden könnten.

Die vom Bundeskabinett verabschiedete Änderung des Grundgesetzes zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sieht auch eine engere Zusammenarbeit bei den Online-Angeboten der Verwaltungen vor. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) begrüßte das. „Der gordische Knoten, den der Nationale Normenkontrollrat beim Thema E-Government seit Jahren attestiert, ist durchschlagen: Mit der Einigung von Bund und Ländern auf eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen ist endlich auch der Weg für eine ernstgemeinte Digitalisierung der Verwaltung bereitet“, erklärte Johannes Ludewig, Vorsitzender des NKR. „Nun wird es darauf ankommen, dass der lang erhoffte Durchbruch für die digitale Verwaltung in der Praxis tatsächlich gelingt. Mit dem Recht, Vorgaben zu machen, ist der Bund nun zugleich in der Pflicht, praktikable Lösungen vorzulegen. Das wird nur in Kooperation mit den Praktikern in Ländern und Kommunen gehen“, so Ludewig weiter. Darüber hinaus müsse das geplante Digitalisierungsbudget so ausgestattet sein, dass die notwendigen Investitionen getätigt werden könnten. „Die Chance, in den nächsten fünf Jahren zu den digitalen Spitzenreitern in Europa aufschließen zu können, ist groß“, sagte Ludewig. Der Nationale Normenkontrollrat sieht seit einigen Jahren dringenden Handlungsbedarf bei der Digitalisierung der Verwaltung. Der im September 2016 veröffentlichte Jahresbericht (wir berichteten) war bereits der vierte in Folge, in dem der NKR die Bundesregierung aufforderte, diese konsequenter in Angriff zu nehmen. Zudem hatte der NKR Lösungsmöglichkeiten für ein wirksames E-Government entwickelt. Kernforderungen waren dabei ein gemeinsames Digitalisierungsbudget, die Einigung auf IT-Standards und insgesamt eine verbindlichere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. „Offenbar wurde der Ernst der Lage jetzt erkannt“, kommentierte NKR-Vorsitzender Ludewig. „Die heute im Kabinett verabschiedete Grundgesetzänderung ist für die digitale Verwaltung der lang ersehnte Quantensprung – eine tragfähige Grundlage, auf der nun Bund, Länder und Kommunen konsequent, entschlossen und erfolgreich zusammenarbeiten müssen, um den Abstand gegenüber anderen Staaten aufzuholen.“ (bs)

http://www.normenkontrollrat.bund.de
Zum NKR-Jahresbericht 2016 (Deep Link)

Stichwörter: Politik, Nationaler Normenkontrollrat, Johannes Ludewig



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