Open Data:
Beratung auch für Kommunen


[11.1.2017] Bundesbehörden sind künftig verpflichtet, offene Daten bereitzustellen. Dies sieht die Novellierung des E-Government-Gesetzes des Bundes vor. Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, begrüßt die Neufassung.

Das Bundesinnenministerium hat das E-Government-Gesetz (EGovG) hinsichtlich Open Data konkretisiert und einen Entwurf zur Novellierung vorgelegt. Mit dem Gesetz wird die Grundlage für die aktive Bereitstellung von Daten der Behörden des Bundes geschaffen. Die Novellierung sieht insbesondere die verpflichtende Bereitstellung von maschinenlesbaren Daten durch Bundesbehörden vor und hat hierzu einige Konkretisierungen vorgenommen. Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, begrüßt laut einer Pressemeldung ausdrücklich diese Neufassung. Auch wenn das Bundesgesetz keine unmittelbaren Auswirkungen auf Kommunen und ihre IT-Dienstleister habe, erwartet Vitako vom Bundesgesetz eine Signalwirkung für die Länder und damit auch für die Kommunen. Der Verband weist jedoch darauf hin, dass die geplante Beratungsstelle zur Bereitstellung offener Daten auch für Länder und Kommunen zur Verfügung stehen sollte. Da auf kommunaler Ebene eine große Zahl von Daten erzeugt wird, rechnet Vitako hier mit einem erheblichen Beratungsbedarf. Bereits vorhandene Auskünfte auf verschiedene Fragen könnten dabei helfen, die Akzeptanz für die Veröffentlichung offener Daten auf kommunaler und auf Länderebene zu fördern, so der Verband. Dazu gehörten Informationen zur Identifizierung, zur Datenpflege, zu praktischen Fragen der Bereitstellung, zu den anfallenden Kosten sowie zur Entwicklung der Nachfrage nach offenen Daten. (al)

http://www.vitako.de

Stichwörter: Open Government, Open Data, EGovG, Vitako



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