[28.3.2017] Die Einbindung der Kommunen in den Portalverbund ist umstritten. Das wurde in einer Anhörung im Bundestag deutlich.
In Berlin hat sich gestern (27. März 2017) der Haushaltsausschuss mit der geplanten Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung auseinandergesetzt. Das Vorhaben ist Teil der Gesetzespakete der Bundesregierung zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Laut den im Februar vorgelegten Gesetzesentwürfen sollen durch eine Regelung im Grundgesetz sowie ein Online-Zugangsgesetz Bund und Länder dazu verpflichtet werden, ihre Verwaltungsdienstleistungen, wenn geeignet, digital anzubieten. Die Verwaltungsportale von Bund und Ländern sollen in einem Portalverbund zusammengeführt werden. Wie der Deutsche Bundestag berichtet, ist in der gestrigen Anhörung unter anderem die Einbindung der Kommunen diskutiert worden. Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben sich dabei gegen eine starre Verpflichtung der Städte und Gemeinden gestellt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund argumentiere, dass auch die Kommunen ein Interesse daran haben, dass die notwendigen Investitionen durch einen Effizienzgewinn aufheben. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass die bestehenden Angebote entwertet würden. Auch der Deutsche Städtetag habe deutlich gemacht, dass sich die Kritik nicht gegen das Vorhaben als solches, sondern gegen das geplante Gesetz richtet. Dass sich die notwendigen Investitionen durch einen Effizienzgewinn aufheben, habe der Deutsche Städtetag als Missverständnis bezeichnet. „E-Government kostet Geld“, sagt Helmut Fogt, Vertreter des kommunalen Spitzenverbands. Diese bestünden nicht nur bei der Einführung, sondern dauerhaft. Laut Thorsten Siegel von der Freien Universität Berlin hingegen würde eine freiwillige Beteiligung der Kommunen nicht ausreichen: „Es sind und bleiben Insellösungen.“ Artikel 91c des Grundgesetzes rechtfertigt laut Siegel eine verpflichtende Einbindung der Kommunen im Sinne der Harmonisierung. Vorgaben zu IT-Komponenten sollten aber auf das erforderliche Maß begrenzt werden. Eine Ausnahme soll laut Siegel für Leistungen gelten, die rein auf Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung basieren. Der Rechtswissenschaftler schlägt vor, die anfallenden Kosten für die kommunale Ebene zu kompensieren.
(ve)
http://www.dstgb.dehttp://www.staedtetag.deEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems (PDF, 1,2 MB) (Deep Link)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (PDF, 340 KB) (Deep Link)
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