[5.5.2017] Niedersachsen will künftig auch mobile Endgeräte als Hilfsmittel bei Prüfungen wie dem Abitur zulassen. Ein Erlass des Kultusministeriums soll dabei für Rechts- und Handlungssicherheit sorgen.
Als erstes Bundesland wird Niedersachsen den Einsatz von mobilen Endgeräten in Prüfungen regeln. Die bislang zugelassenen Hilfsmittel wie Taschenrechner, Wörterbücher oder Formelsammlungen sollen unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig auch über Smartphones oder Tablet-Computer eingesetzt werden können. Kultusministerin Frauke Heiligenstadt erklärt: „Tablets und andere mobile Endgeräte werden in zunehmendem Maße im Unterricht eingesetzt. Damit Schulleitungen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern Handlungssicherheit haben, sind allerdings klare Regelungen notwendig. Mit dem neuen Erlass wollen wir diese Rechts- und Handlungssicherheit für Prüfungssituationen schaffen.“ Wie das niedersächsische Kultusministerium mitteilt, definiert der vorgelegte Erlassentwurf die notwendigen Voraussetzungen für den Einsatz mobiler Endgeräte in Prüfungen sowie die technischen Anforderungen, welche die Geräte erfüllen müssen. Grundvoraussetzung sei, dass die Geräte in der betreffenden Prüfungsgruppe zuvor bereits über einen längeren Zeitraum im Unterricht eingesetzt wurden und über einen Prüfungsmodus verfügen. Damit werde technisch sichergestellt, dass der Netzwerkzugriff sowie Schnittstellen zu externen Geräten unterbunden und interne Kameras sowie Mikrofone deaktiviert sind. Seien diese Anforderungen erfüllt, könnten mobile Endgeräte zukünftig grundsätzlich in allen Fächern in den schriftlichen Prüfungen zum Einsatz kommen und beispielsweise in der Abiturprüfung Taschenrechner und andere Hilfsmittel – zum Beispiel Wörterbücher oder Formelsammlungen – durch entsprechende Programme oder Apps ersetzen. Die Regelungen sollen analog auch für Vergleichs- und Abschlussarbeiten mit landesweit einheitlichen Aufgabenstellungen gelten. Darüber hinaus enthält der Erlassentwurf Regelungen für den Einsatz mobiler Endgeräte in schriftlichen Lern- und Leistungskontrollen sowie weiteren Prüfungssituationen.
(bs)
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