[22.5.2017] Anträge zum Unterhaltsvorschussgesetz sollen in Thüringen elektronisch gestellt werden können. Eine entsprechende Anwendung des Freistaats testen jetzt Fachleute aus den Landkreisen.
Thüringen hat jetzt eine Software vorgestellt, die das elektronische Abarbeitung von Anträgen zum kommenden Unterhaltsvorschussgesetz ermöglicht. „Die Kommunen erwarten eine Antragsflut“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und Beauftragter für E-Government und IT Hartmut Schubert. „Hier bietet das Land ganz konkret eine Lösung an.“ Wie das Finanzministerium mitteilt, stellt der Freistaat mit dem Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) eine technisch weiterentwickelte E-Government-Plattform bereit. Hierfür sei eine E-Government-Anwendung programmiert worden, welche es ermöglicht, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz elektronisch zu beantragen. Die Antragsdaten werden dann über eine standardisierte Schnittstelle in das eigentliche Fachverfahren übertragen. So können die Bearbeiter mit ihrem gewohnten System arbeiten, ersparen sich aber die erneute Datenerfassung. Fachleute der Thüringer Landkreise testen jetzt die E-Government-Anwendung. Finanziert werde sie vom Freistaat. Wie das Ministerium weiter mitteilt, nutzen bereits jetzt die Kommunen in Thüringen das Antragssystem ThAVEL und dessen Basisanwendungen Zuständigkeitsfinder und Formularservice. Künftig soll eine medienbruchfreie Bearbeitung vieler weiterer kommunaler Anträge durch übersichtliche Oberflächen sowie leicht zu bedienende Kommunikations- und Transaktionsmöglichkeiten möglich sein. „Den technischen Betrieb stellt das Thüringer Landesrechenzentrum bereit“, kündigt CIO Schubert an. „Damit wird auch eine hohe Datensicherheit gewährleistet.“
(ve)
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