i-Kfz:
Fahrzeuge wieder anmelden


[5.10.2017] Unter bestimmten Bedingungen können Halter ihr Fahrzeug jetzt via Internet auch wieder anmelden. Damit ist Stufe zwei des Projekts i-Kfz erreicht.

Seit 1. Oktober 2017 ist es Fahrzeughaltern in Deutschland möglich, ihr Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen online wieder anzumelden. Ein Fahrzeug via Internet außer Betrieb zu setzen, ist bereits seit Januar 2015 möglich. Mit dem jetzt ausgeweiteten Angebot werden laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Voraussetzungen für die internetbasierte Umschreibung sowie für die Neuzulassung geschaffen, die Stufe drei des Projekts i-Kfz. Voraussetzung für die Wiederzulassung ist, dass das Fahrzeug auf denselben Halter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks und mit dem bei Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen wieder zugelassen werden soll. (ve)

Weitere Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (Deep Link)

Stichwörter: Fachverfahren, Kfz-Wesen, i-Kfz



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