[10.1.2019] Mit Stufe 3 der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wird die Kfz-Zulassung online möglich. In diesem Jahr sollen die entsprechenden Regelungen in Kraft treten.
2019 soll die Kfz-Zulassung komplett online möglich werden. Das kündigte jetzt die Bundesregierung an. Somit sollen von der Neuzulassung über die Umschreibung bis hin zur Kennzeichenmitnahme alle Standardverfahren bei der Kfz-Zulassung via Internet erfolgen können. Die entsprechenden neuen Regelungen sollen im Laufe des Jahres in Kraft treten. Zunächst müsse noch der Bundesrat zustimmen. Damit setzt das Bundesverkehrsministerium Stufe 3 der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) um. Mit Stufe 1 können seit dem 1. Januar 2015 Privatpersonen ihre zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland via Internet außer Betrieb setzen. Stufe 2 ermöglicht es seit dem 1. Oktober 2017, auch die Wiederzulassung online zu beantragen (
wir berichteten). Nach der Einführung der internetbasierten Kfz-Zulassung für Privatpersonen ist laut Bundesregierung in einem nächsten Schritt die Ausweitung der Online-Zulassung auf juristische Personen geplant. Insbesondere Unternehmen sollen davon profitieren.
(ve)
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