[15.1.2019] Um das von der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) vorgeschriebene Verzeichnis von Datenverarbeitungstätigkeiten einfach umsetzen zu können, setzt der Kreis Helmstedt auf eine Software-Lösung von GovConnect.
Verwaltungen müssen wesentliche Angaben zur Datenverarbeitung in einem Verzeichnis aufführen. Dazu verpflichtet sie die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Im niedersächsischen Kreis Helmstedt wird dieses Verzeichnis nun in einem übersichtlichen Tool dokumentiert, berichtet Michael Wesche vom Referat Assistenz und Kommunikation beim Kreis Helmstedt. Eingesetzt werde das Produkt pmDSR von Anbieter GovConnect (
wir berichteten). „Um alle Fachämter zu sensibilisieren und in die Lage zu versetzen, die Verarbeitungstätigkeiten zu dokumentieren, haben wir interne Workshops durchgeführt“, berichtet Michael Wesche. „Dies hat die Akzeptanz und das Verständnis gefördert, warum wir das Verzeichnis führen müssen.“ Im Anschluss an die Workshops haben die Fachämter die Verarbeitungstätigkeiten in den Web-Formularen von pmDSR eingetragen, heißt es vonseiten des Unternehmens GovConnect. „Die ersten Rückmeldungen der beteiligten Fachämter sind positiv“, sagt Wesche. „Durch die komfortable Erfassungsmöglichkeit fanden sich die Anwender schnell zurecht. Die automatische Generierung von Informationsschreiben, die alle erfassten Daten aus dem Verzeichnis beinhalten, ist für uns ein großer Mehrwert.“ Michael Wesches Bilanz: „Durch pmDSR haben wir nun eine Übersicht über die Verarbeitungstätigkeiten mit den dazugehörigen Dokumenten. Mit dem Support haben wir bisher auch nur positive Erfahrungen gemacht. Wir würden pmDSR zum jetzigen Zeitpunkt weiterempfehlen.“
(ve)
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Bildquelle: Landkreis Helmstedt