[20.2.2019] Welche Erfordernisse aus kommunaler Sicht bei der Zusammenarbeit und Entwicklung des sächsischen Bürgerserviceportals Amt24 zu erfüllen sind, haben die kommunalen IT-Dienstleister im Freistaat ermittelt.
Seitdem das Onlinezugangsgesetz (OZG) in Kraft getreten ist, arbeiten die zuständigen Stellen der öffentlichen Verwaltung in Sachsen an einer effizienten, einheitlichen und umfänglichen Umsetzung. Darauf verweist die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD). Als wesentlicher Baustein soll das in Kooperation mit Baden-Württemberg (
wir berichteten) neu eingeführte Serviceportal Amt24 (
wir berichteten) dienen. Wichtige Erfordernisse zur weiteren Zusammenarbeit und Entwicklung des Portals auf kommunaler Seite konnten laut SAKD zwischenzeitlich in Pilotprojekten des Zweckverbands Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA), der SAKD (
wir berichteten) sowie des IT-Dienstleisters Lecos (
wir berichteten) ermittelt werden. Dazu zählt beispielsweise der Erfahrungsaustausch bei der Entwicklung von Anwendungen für die Plattform. Ferner sollten Entwicklungsstandards in Amt24 geschaffen werden, etwa ein Vorgehensstandard, Gestaltungsstandards oder Dokumentationsstandards. Für in Amt24 momentan nicht verfügbare Funktionen wäre es erforderlich, Unterstützungsdienste zu schaffen, wiederum mit Erfahrungsaustausch zu deren Nutzung. Darüber hinaus sollten die kommunalen Anforderungen an Amt24 erst konsolidiert, gebündelt und priorisiert werden, bevor sie zur Kooperationsabstimmung mit der sächsischen Landesverwaltung sowie Baden-Württemberg weitergegeben werden. Um diese Themen zu fördern, ist unter Leitung der SAKD die Kommunale Arbeitsgruppe Amt24 gegründet worden. Beteiligt sind laut dem kommunalen IT-Dienstleister Akteure und Vertreter der Städte Dresden und Chemnitz sowie des Vogtlandkreises. Weitere Entwickler seien eingeladen, sich am Erfahrungsaustausch zu beteiligen.
(ve)
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