[18.3.2019] Der Bundesrat hat dem Einigungsvorschlag zur Grundgesetzänderung für Finanzhilfen an die Länder zugestimmt. Der Weg für die Umsetzung des DigitalPakt Schule ist damit geebnet.
Die Grundgesetzänderungen für erweiterte Finanzhilfen des Bundes an die Länder sind beschlossene Sache: Der Bundesrat hat dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses in seiner Plenarsitzung am 15. März 2019 einstimmig zugestimmt. Der Bundestag hatte ihn bereits am 21. Februar bestätigt. Somit kann der Bund den Ländern künftig Finanzhilfen etwa zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewährleisten. Auch unmittelbar damit verbundene und befristete Aufgaben der Länder und Gemeinden können nach der Neufassung von Artikel 104c Grundgesetz finanziert werden.
Um die zweckentsprechende Verwendung der Gelder zu kontrollieren, darf die Bundesregierung von den Ländern im Bildungsbereich Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen. Voraussetzung für das Bundesprogramm im Bildungsbereich ist, dass die Länder jeweils auch eigene Mittel bereitstellen. Eine feste Quote für die Beteiligung der Länder gilt allerdings nicht. Sie soll jeweils projektbezogen ermittelt werden.
„Der DigitalPakt ist endlich auf den Weg gebracht“, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. „Darauf haben wir lange gewartet. Nun dauert es hoffentlich nicht mehr lange, bis die Städte die notwendige Unterstützung für die Digitalisierung der Schulen bekommen. Der DigitalPakt ist wichtig, damit digitale Bildungsangebote, Internet-Anschlüsse, Smartboards und digitale Endgeräte an unseren Schulen selbstverständlich werden. Nach der Grundgesetzänderung können Bund, Länder und Kommunen nun besser gemeinsam die gewaltige Aufgabe der Digitalisierung von Schulen bewältigen.“
Auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) begrüßt die Entscheidung des Bundesrats, fordert aber auch eine schnelle Umsetzung und warnt vor zu hohen bürokratischen Hürden. BVDW-Vizepräsident Stephan Noller sagt: „Vor dem Hintergrund unserer Historie ist eine hohe Sensibilität in Hinblick auf Änderungen am Grundgesetz und hier im Speziellen am Föderalsystem angebracht und nachvollziehbar. Doch in Anbetracht der Tatsache, dass der Digitalpakt Schule ausschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Ausstattung und Infrastruktur beinhaltet, wären weitere Verzögerungen einer politischen Farce gleichgekommen. Deutschland liege im europäischen Vergleich in fast allen Dimensionen der Digitalisierung auf den hinteren Rängen. Deshalb sind wir froh, dass mit dem DigitalPakt Schule nun ein Instrument geschaffen wurde, um die Finanzierung der digitalen Infrastruktur wenigstens an Schulen schnell zu verbessern.“
(ve)
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