Hessen:
Vereinbarung für OZG


[2.10.2019] Hessen investiert rund 37 Millionen Euro in die Digitalisierung der Kommunen. Eine entsprechende Vereinbarung zur OZG-Umsetzung haben Land und kommunale Spitzenverbände jetzt unterzeichnet. Mit im Boot ist IT-Dienstleister ekom21.

Land Hessen, kommunale Spitzenverbände und IT-Dienstleister ekom21 haben eine Vereinbarung zur OZG-Umsetzung geschlossen. Das Land Hessen hat mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) geschlossen. Wie das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mitteilt, regelt die Vereinbarung unter anderem Fördermaßnahmen des Landes: Rund 37 Millionen Euro investiere Hessen in die Verwaltungsdigitalisierung seiner Kommunen. Als Partner hierfür wurde ekom21 ins Boot geholt. Nach Berechnungen des kommunalen IT-Dienstleisters sind für die kommunale Ebene laut der Pressemeldung mehr als 500 Prozesse digital bereitzustellen.
„Wir arbeiten gemeinsam mit dem Bund und unserer kommunalen Familie an praktikablen IT-Lösungen für Hessen. Unser Ziel ist es, für Bürgerinnen und Bürger die Kommunikation mit staatlichen Stellen so einfach und schnell wie möglich zu machen“, sagt Hessens Innenminister Peter Beuth. Digitalministerin Kristina Sinemus ergänzt: „Die Digitalisierung muss den Menschen dienen und nicht umgekehrt. Ganz zentral steht die Nutzerfreundlichkeit. In der Digitalstadt Darmstadt beispielsweise können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Angebote einfach ausprobieren und sich mit dem Thema unkompliziert vertraut machen (wir berichteten).“
Wie der Pressemeldung des hessischen Innenministeriums weiter zu entnehmen ist, können die Bürger in verschiedenen hessischen Gemeinden bereits Geburts- und Sterbeurkunden von zu Hause aus über das Standesamtsportal beantragen (wir berichteten). Zeitnah würden weitere Leistungen erreichbar sein: Kfz-Kennzeichen könnten dann ebenso wie die Pkw-Zulassungsbescheinigung, Feinstaubplaketten, Wohngeld und Reisepässe online beantragt werden. Zudem sollen Taxigenehmigungen, der Personenbeförderungsschein und die Genehmigung zum Betrieb von Krankentransporten via Web verfügbar gemacht werden.
Das Land Hessen hat laut eigenen Angaben bereits eine Reihe von Digitalisierungsmaßnahmen vorangetrieben, so zum Beispiel die Bereitstellung des Servicekontos Hessen (wir berichteten). (ba)

https://innen.hessen.de
https://www.ekom21.de

Stichwörter: Politik, Hessen, OZG, Servicekonto, Standesamt, Bürgerservice

Bildquelle: ekom21

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